|
"Das selbständige
Beweisverfahren (früher:
Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen
Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren,
welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem
Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden
Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen
mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine
Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran
ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu
dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse
ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu
verhindern. Grund ist die unter Umständen lange
Verfahrensdauer, die den Verlust von
Beweismitteln besorgen lässt. |